Vornamens- und Personenstandsänderung

🌈 Vornamens- und Personenstandsänderung per Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Seit dem 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es ermöglicht trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland, ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag einfacher und selbstbestimmt ändern zu lassen – ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren.

✅ Wer kann eine Änderung beantragen?

Alle Menschen ab 14 Jahren können eine Änderung beantragen:

Wenn Eltern die Zustimmung verweigern, kann das Familiengericht eingeschaltet werden.

🏛️ Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag wird beim Standesamt gestellt, das für deinen Wohnsitz zuständig ist.




📝 Was brauchst du dafür?

⏳ Wie lange dauert das?

🔁 Wie oft kann man ändern?

👥 Was ändert sich konkret?

🔒 Datenschutz & Schutzregelungen

📌 Wichtig für Minderjährige:

🧭 Wo bekomme ich Unterstützung?

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