Selbstbestimmungsgesetz

Am 23.08.2023 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegt haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Hier könnt ihr euch das Eckpunktepapier und den Referenten- sowie Regierungsentwurf durchlesen.

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